#standwithdocumenta

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Wolfram Bremeier


Dieser vorliegende Text wird durch Hans Eichel und Bertram Hilgen unterstützt.


Die von Metrum vorgeschlagenen Änderungen an der inneren Struktur sind, so weit sie d Governance betreffen, zu kritisieren, weil sie darauf gerichtet sind, den inhaltlichen Spielraum der künstlerischen Leitung zu begrenzen und dazu führen sollen, die Bindung der Gesellschafter Stadt Kassel und Land Hessen und ihrer Willensbildungsorgane an die documenta möglichst weitgehend zu lockern.

Die Empfehlungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sind sehr weitgehend und detailliert. Es besteht die Gefahr, dass sie den Besonderheiten einer eher projekthaften Arbeitsweise nicht gerecht werden. Die Empfehlungen sollten mit den ehemaligen Geschäftsführern der documenta erörtert werden.

Metrum hat in seinem Gutachten durchweg übersehen, dass jede künstlerische Leitung anders arbeitet und dass die personellen und organisatorischen Regelungen der documenta darauf bedarfsgerecht angepasst werden müssen. Die Organisation hat im Verhältnis zur künstlerischen Leitung eine dienende und keine beherrschende Funktion.

  1. Die Stärkung der Geschäftsführung gegenüber der künstl. Leitung sollte unterbleiben. Sie riskiert zusätzliches Konfliktpotential.


Die gute vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und künstlerischer Leitung, wie sie in der Vergangenheit prägend war, wird unmöglich gemacht, weil die Geschäftsführung aus einer Ermöglicher- und Unterstützer-Funktion in eine Aufsichts- Funktion gesetzt wird:

  • sie verhandelt die codes of conducts (S. 24 f),
  • sie würde im Konfliktfall die abweichenden Positionen zur künstl. Leitung, u. a. eine Kontextualisierung zu formulieren und zu veröffentlichen haben,
  • sie würde den Vertrag mit der künstl. Leitung zu schließen haben,
  • durch das Hinzutreten des Wiss. Beirates mit der besonderen Beziehung zum Staatsministerium für Kunst in Berlin wird die Geschäftsführung unabhängiger von künstl. Leitung und Aufsichtsrat,
  • durch die Möglichkeit, Kontextualisierungen zu formulieren und zu veröffentlichen,
    bekommt die Geschäftsführung gegenüber der künstl. Leitung schon im Vorfeld ein
    starkes Schwert mit Drohpotential in die Hand,
  • sie schlägt – ohne dass klar wird, von wem sie sich beraten lässt – die
    Findungskommission vor.
  • Die Beauftragung früherer künstl. Leiter/innen, Mitglieder der Findungskommission
    für die d 16 zu finden, verlegt schon die Benennung der Findungskommission in die
    Hände von erfahrenen, international vernetzten Fachleuten.

2. Eine Veränderung der Besetzung und der Zuständigkeit von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung ist diskussionswürdig.


Metrum schlägt vor, den Aufsichtsrat stark zu verkleinern. Zur Besetzung gibt es lediglich die
Empfehlung, einen Sitz für den/die Vorsitzende/n des Wiss. Beirates vorzusehen.
Die drei ehemaligen Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden der documenta, schlagen vor, die Fachlichkeit des Aufsichtsrates durch eine veränderte Besetzung erheblich zu stärken:

  • wie bisher je 2 Vertreter/innen von Stadt und Land, darunter der OB als Vorsitzender
  • und Vertreter des Landes als Stellvertr. Vorsitzender
  • wie bisher sollten 2 Vertreter der Bundeskulturstiftung im Aufsichtsrat vertreten sein,
  • neu: 3 ehemalige Kuratoren/Kuratorinnen der documenta,
  • neu: 3 Mitglieder der Findungskommission.


Metrum´s Vorschlag, eine/n Vorsitzende/n eines zu gründenden wiss. Beirates mit einem „geborenen“ Sitz im Aufsichtsrat vorzusehen, ist abzulehnen. Alle Mitglieder eines Aufsichtsrates, mit Ausnahme des Oberbürgermeisters, sind durch die Gesellschafterversammlung zu wählen.

Die Vorstellung von Metrum, dass zukünftig der Aufsichtsrat die documenta führt und die Politik in der Gesellschafterversammlung nur wenige zentrale Aufgaben erhält (s. 28), würde die Identifikation der Gesellschafter mit der documenta stören. Daher muss es bei den Aufgaben, wie sie im Gesellschaftervertrag gegenwärtig festgelegt sind, bleiben.

3. Die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirates verbindlich vorzusehen, ist abzulehnen, da sie die kuratorische Arbeit einschränkt.

  • Die von Metrum vorgeschlagene komplizierte Benennung des Wiss. Beirates zeigt, dass der Beirat in der Vorstellung des Beratungsunternehmens eine herausgehobene Bedeutung haben soll. Das widerspricht ganz entschieden der Rolle, die die künstl. Leitung hat.
  • Nach den Vorschlägen der drei ehem. OB´s wird die Fachlichkeit direkt im Aufsichtsrat durch die Berufung ehem. Kuratoren und durch Mitglieder der Findungskommission gestärkt, alles Personen aus dem Kunstbereich mit internationaler Erfahrung. Es gibt daher keinen Bedarf an einem Beirat.
  • Die Berufung eines wissenschaftlichen Beirats legt die Vermutung nahe, dass man Künstler/Kuratoren eine fach- und sachgerechte Beurteilung nicht zutraut und ist schon aus diesem eher atmosphärischen Grund abzulehnen.
  • Einen wissenschaftlichen oder anders gearteten Beirat kann die künstlerische Leitung berufen, wenn sie ihn denn für erforderlich hält. Wenn sie zusätzliche Expertise benötigen, dann möge sie diese einholen.
  • Die Gründung eines Wiss. Beirates wird am Ende dazu führen, dass die künstl. Leitung ihre Vorstellungen immer wieder mit dem Beirat abstimmen muss. Das beschränkt nicht nur ihre Kompetenz, erschwert die Abläufe und gefährdet die Kreativität, Neues zu wagen.
  • Durch den Hinzutritt eines Wiss. Beirates kommt ein drittes Gremium hinzu, das in der Praxis stärker sein wird als Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat. Es 1 Schreiben an die Gesellschafter Stadt Kassel und Land Hessen vom 9. 11. 2023 besteht die Gefahr, dass sich ein solcher Beirat zur Oberaufsicht über die documenta entwickelt.
  • Die künstl. Leitung würde mit dem Beirat ihre Vorstellungen diskutieren und bestätigen lassen müssen, der Aufsichtsrat wird nur noch „abnicken“, die Gesellschafterversammlung wird auf wenige Entscheidungen beschränkt.

4. Die Empfehlung, den Vorsitz des wissenschaftl. Beirates durch die Staatsministerin für Kultur des Bundes benennen zu lassen und diesem einen „geborenen“ Platz im Aufsichtsrat zuzusichern, ist abzulehnen.

  • Alle Mitglieder des Aufsichtsrates, ausgenommen der Oberbürgermeister, müssen durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden, also muss es die Möglichkeit geben, sie nicht zu wählen. Daher ist die verbindliche Benennung durch das Bundeskulturministerium absolut abzulehnen.
  • Die Beteiligung des Bundes wird über die vom Bund selbst eingerichtete Fachkompetenz „Bundeskulturstiftung“ im Aufsichtsrat sichergestellt.
  • Es war ein Fehler der Gesellschafter, vor der d 15 durch das Selbsteintrittsrecht die Kompetenzen des Aufsichtsrates zugunsten der Gesellschafterversammlung in Vorbereitung auf die d 15 zu beschränken. Daher wird von den drei ehemaligen Oberbürgermeistern vorgeschlagen, den Gesellschaftervertrag so zu ändern, dass dieses Selbsteintrittsrecht zukünftig wegfällt.

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